PRF steht für Platelet Rich Fibrin – ein körpereigenes Fibrinkonzentrat, das aus dem eigenen Blut gewonnen wird.
Es kann bei bestimmten oralchirurgischen Eingriffen eingesetzt werden, um die natürliche Regeneration von Weichgewebe und Knochen zu unterstützen.
PRF wird aus dem eigenen Blut der Patientin oder des Patienten gewonnen. Dafür wird eine kleine Menge Blut entnommen und anschließend zentrifugiert.
Dabei entstehen feste und flüssige Fibrinmatrizes mit körpereigenen Bestandteilen wie Blutplättchen, Proteinen und Wachstumsfaktoren.
Das Verfahren kommt ohne körperfremde Zusatzstoffe wie Antikoagulantien aus.
Die Gewinnung erfolgt direkt aus dem eigenen Blut und wird unmittelbar für den geplanten Eingriff aufbereitet.
PRF kann nach Zahnextraktionen, operativen Zahnentfernungen oder Zystenoperationen eingesetzt werden.
Auch bei implantologischen Eingriffen kann PRF die natürliche Einheilung unterstützen.
Bei Knochenaufbaumaßnahmen kann PRF als ergänzende regenerative Maßnahme eingesetzt werden.
PRF kann auch bei Wundrevisionen zur Unterstützung der Heilung eingesetzt werden.
Auch bei bestimmten parodontalchirurgischen Eingriffen kann PRF sinnvoll ergänzt werden.
PRF ist kein Muss. Ob der Einsatz sinnvoll ist, wird abhängig vom Eingriff und Ihrer Situation entschieden.
Bei einer Verletzung setzt der Körper selbst Prozesse in Gang, die die Heilung unterstützen.
Genau hier setzt PRF an: Körpereigene Proteine, Wachstumsfaktoren und Fibrin werden konzentriert und im Behandlungsgebiet eingesetzt.
Dadurch kann die natürliche Regeneration von Weichgewebe und Knochen unterstützt werden.
Die Praxis setzt laut bestehender Seite auch LSCC-PRF ein.
Diese Matrix enthält neben Proteinen besonders viele weiße Blutkörperchen, die am Gewebeaufbau beteiligt sind und den Heilungsprozess unterstützen können.
PRF kann die natürliche Regeneration von Zahnfleisch und Knochen unterstützen.
Gerade bei Implantationen oder Knochenaufbau kann PRF die regenerative Behandlung ergänzen.
Die Fibrinmatrix kann wie eine biologische Schutzschicht im Wundbereich eingesetzt werden.
Ausführlicher erklären wir das Verfahren außerdem in unserem Ratgeber „PRF in der Oralchirurgie – Eigenblut zur besseren Heilung“ .
PRF ist kein verpflichtender Bestandteil einer Behandlung, sondern kann als ergänzende Option eingesetzt werden.
Die PRF-Therapie ist nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung und wird privat berechnet.
Auf Wunsch erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag, den Sie gegebenenfalls bei Ihrer privaten oder Zusatzversicherung einreichen können.
Ob PRF in Ihrer Situation eine sinnvolle Ergänzung ist, hängt vom geplanten Eingriff und Ihren individuellen Voraussetzungen ab.