Ein Zusammenwirken der Parodontalchirurgie mit verschiedenen Teilgebieten der Zahnmedizin ist oft erforderlich.
Zahnerhaltende Maßnahmen (provisorische Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen) führen Ihre Zahnärztin/ Ihr Zahnarzt durch. Nach abgeschlossener parodontologischer Behandlung wird sie/ er bei Zähnen mit guter Prognose die endgültige Versorgung vornehmen. Zum Einhalten der biologischen Breite (Abstand zwischen Restaurations-rand von Einlagefüllungen und Knochen) wird ggf. eine parodontalchirurgische Therapie (Kronenverlängerung) notwendig.
Auch Restaurationsränder von Kronen und Brückenpfeilern sollten im Bereich der biologischen Breite liegen. Ggf. werden kurze klinische Kronen des Zahnes, die wenig Retentionsflächen bieten, durch parodontalchirurgische Therapien optimiert und das Weichgewebe im Bereich des Brückenzwischengliedes konturiert. In Kooperation mit Ihrer Kieferorthopädin/ Ihrem Kieferorthopäden können von in bestehende Lücken gekippte Molaren durch eine kombiniert parodontalkieferorthopädische Therapie mit Aufrichtung des Zahnes mesial vorliegende erhöhte Sondierungstiefen reduziert werden.
Grundsätzlich setzt eine kieferorthopädische Behandlung eine erfolgreich abgeschlossene Parodontalbehandlung bei Ihrer Zahnärztin/ Ihrem Zahnarzt und wenn erforderlich chirurgische Parodontaltherapie voraus.
Ist die Gingiva (Zahnfleisch) dauerhaft erkrankt, leidet der Zahnhalteapparat (Parodontium). Im Rahmen der Parodontalchirurgie (chirurgische Zahnfleischbehandlung) werden unter Sicht betroffene Zähne (offene Kürettage/ offenes Verfahren) gereinigt und Zahnfleisch- und Knochentaschen beseitigt.
Nur so sind stabile Verhältnisse möglich, Vorraussetzungen für optimale Zahnreinigung und damit Mundhygiene geboten.